Ratgeber · mittlerer Verwaltungsdienst BW
Wann ist die Staatsprüfung bestanden?
Die Staatsprüfung im mittleren Verwaltungsdienst ist bestanden, wenn zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind: eine Gesamtdurchschnittspunktzahl ab 4,00 und die Zulassung über die 3-von-6-Regel in der schriftlichen Prüfung. Beides erklären wir hier – mit zwei Rechenbeispielen.
Die zwei Bedingungen zum Bestehen
1. Gesamtdurchschnittspunktzahl ≥ 4,00
Der gewichtete Schnitt aus Klausuren (×6), schriftlicher Prüfung (×11) und praktisch-mündlicher Prüfung (×3), geteilt durch 20, muss mindestens 4,00 betragen (§ 27 Abs. 2). Der Wert wird auf zwei Dezimalstellen gekürzt.
2. Zulassung: 3 von 6 Fächern ≥ 4 Punkte
In mindestens drei der sechs schriftlichen Aufsichtsarbeiten müssen je 4 Punkte erreicht werden (§ 26 Abs. 1). Wird diese Hürde verfehlt, ist die Prüfung nicht bestanden – unabhängig vom rechnerischen Durchschnitt.
Zwei Rechenbeispiele
Gerade bestanden
BestandenAlle drei Prüfungsteile im Schnitt 4,0 – die Gesamtdurchschnittspunktzahl landet exakt auf der Bestehensgrenze.
- Klausuren (Ø)
- 4,00
- Schriftlich (Ø)
- 4,00
- Praktisch-mündlich
- 4,00
- Fächer ≥ 4 Punkte
- 6 von 6
- Gesamtdurchschnittspunktzahl
- 4,00
Guter Schnitt, trotzdem durchgefallen
Nicht bestandenRechnerisch weit über 4,00 – aber nur zwei der sechs schriftlichen Fächer erreichen mindestens 4 Punkte.
- Klausuren (Ø)
- 10,00
- Schriftlich (Ø)
- 5,33
- Praktisch-mündlich
- 10,00
- Fächer ≥ 4 Punkte
- 2 von 6
- Gesamtdurchschnittspunktzahl
- 7,43
Trotz Schnitt 7,43: nur 2 von 6 Fächern mit mindestens 4 Punkten (nötig: 3) → keine Zulassung zur praktisch-mündlichen Prüfung.
Rechne deinen eigenen Fall mit dem Notenrechner mittlerer Dienst durch – inklusive „Was brauche ich noch?“ für die offenen Prüfungen.
Von der Punktzahl zur Note
Ab 4,00 ist bestanden. Die Gesamtdurchschnittspunktzahl wird auf eine ganze Endpunktzahl gerundet (Nachkomma > 0,49 auf, sonst ab; § 27 Abs. 3) und nach § 24 einer Note zugeordnet – 4 bis 6 Punkte entsprechen der Note 4 (ausreichend). Die vollständige Zuordnung zeigt die Noten-Tabelle.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte brauche ich, um die Staatsprüfung zu bestehen?
Du musst eine Gesamtdurchschnittspunktzahl von mindestens 4,00 erreichen (§ 27 Abs. 2 APrOVw mD). Sie ergibt sich aus dem gewichteten Schnitt der drei Prüfungsteile: Klausuren (×6), schriftliche Prüfung (×11) und praktisch-mündliche Prüfung (×3), geteilt durch 20.
Kann ich mit gutem Schnitt trotzdem durchfallen?
Ja. Wer nicht in mindestens drei der sechs schriftlichen Fächer jeweils 4 Punkte erreicht, wird nicht zur praktisch-mündlichen Prüfung zugelassen und hat nicht bestanden – auch wenn der rechnerische Gesamtschnitt deutlich über 4,00 liegt (§ 26 Abs. 1).
Zählt genau 4,00 als bestanden?
Ja, bestanden ist ab einschließlich 4,00. Die Gesamtdurchschnittspunktzahl wird dafür auf zwei Dezimalstellen gekürzt (abgeschnitten, nicht gerundet): 3,99 reicht nicht, 4,00 reicht.
Was ist die 3-von-6-Regel?
In der schriftlichen Prüfung werden sechs Aufsichtsarbeiten geschrieben. Für die Zulassung zur praktisch-mündlichen Prüfung müssen mindestens drei davon jeweils mindestens 4 Punkte haben (§ 26 Abs. 1). Sonst gilt die Staatsprüfung als nicht bestanden.
Was passiert, wenn ich nicht zugelassen werde?
Dann gilt die Staatsprüfung als nicht bestanden. Über eine mögliche Wiederholung entscheidet die Prüfungsbehörde nach der APrOVw mD – verbindlich ist allein deren Feststellung.